Familienrecht

Erbrecht

 

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen werden darin geregelt. Aber auch gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Erbrecht

 

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen werden darin geregelt. Aber auch gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum bei Eintritt des Todes des Erblassers zu regeln und andererseits als Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

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